Winterdienst
Wir sorgen dafür, dass nichts ins Rutschen kommt
Unter dem Begriff „Winterdienst“ versteht man die „Gesamtheit aller Maßnahmen zur Sicherstellung von Verkehrssicherheit, Mobilität und Wirtschaftlichkeit des Verkehrsablaufs im Winter“, in diesem Fall des ungehinderten Zutritts zu Ihrem Grundstück. Bei nicht geräumten Wegen, Einfahrten usw. trifft den Eigentümer normalerweise eine Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Unfällen bei Eis und Schnee.
Hier übernehmen wir sämtliche erforderliche Tätigkeiten vom Räumen bis zum Streuen und beachten selbstverständlich auch die Bestimmungen der Gemeindereinigungssatzung bzw. des Straßen- und Wegegesetzes.
Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot gerne persönlich, telefonisch oder über unsere Angebotsanfrage an.
Winterdienst – zuverlässig, gründlich und rechtssicher
Hauseigentümer oder Mieter einer Wohnung sind laut Gesetzgeber bei Schneefall für einen geräumten Gehweg verantwortlich. Mit unserem Winterdienst können Sie sich entspannt zurücklehnen, wenn der Schnee fällt und Hauseingänge, Gehwege und Straßen vereisen. Wir arbeiten mit den geeigneten Maschinen und passendem Streumaterial, um sämtliche Bereiche von Schnee und Eis zu befreien.
Bei starkem Schneefall können wir auch mehrfach am Tag zu Ihnen kommen und die Schneemengen beseitigen, damit Ihre Mieter, Kunden oder Mitarbeiter sicher ins Gebäude gelangen.